Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Geschäftsverkehr zwischen der Firma Daniel Thielemann, Leipzig – Unternehmer – und dem Auftraggeber gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen:

I. Vertragsabschluss

  1. Angebote des Unternehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmers zustande.
  2. Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Unternehmers.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennt der Unternehmer nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt.

II. Lieferfristen

  1. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen gelten nur annähernd, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Termin zugesagt wurde.
  2. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
  3. Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und vom Unternehmer nicht zu vertretende Umstände, wie z. B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen oder Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, berechtigen den Unternehmer, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.

III. Versenden, Versicherung, Verpackung

  1. Bei Lieferverträgen erfolgt der Versand auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Maßgeblich für die Berechnung der Transportkosten sind das vom Unternehmer festgestellte Gewicht oder Maß der Ware.
  3. Die Waren werden vom Unternehmer gegen Transportschäden versichert. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann auf eine Versicherung verzichtet werden.
  4. Die Verpackung wird, sofern erforderlich oder vorgeschrieben, zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

IV. Abnahme

  1. Die Abnahme hat durch den Auftraggeber unverzüglich nach Beendigung der Montage zu erfolgen.
  2. Unterlässt der Auftraggeber die Abnahme, obwohl er hierzu verpflichtet ist, und erhebt er innerhalb angemessener Frist keine begründeten Einwendungen, gilt die Leistung als abgenommen.
  3. Mit der Ingebrauchnahme der im Wesentlichen funktionstüchtigen Leistung gilt diese ebenfalls als abgenommen.
  4. Der Unternehmer kann verlangen, dass auch in sich abgeschlossene Teilleistungen gesondert abgenommen werden.
  5. Nach Einbau von Glasteilen hat der Auftraggeber auf Verlangen des Unternehmers noch am Tag des Einbaus die Mangelfreiheit der eingebauten Gläser zu bestätigen.

V. Mängelrügen und Gewährleistung

  1. Offensichtliche Mängel sind dem Unternehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Dem Unternehmer ist Gelegenheit zu geben, die gerügten Mängel vor Ort zu überprüfen.
  2. DFür die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfristen übernimmt der Unternehmer die Gewährleistung für die Mangelfreiheit seiner Leistungen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Fristen ab Abnahme:
    * 6 Monate für bewegliche Leistungen oder Lieferungen,
    * 2 Jahre für Arbeiten an Bauwerken oder gebäudebezogenen Leistungen (ausgenommen elektrische Bauteile).
  3. Werden Mängel rechtzeitig angezeigt, ist der Unternehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet.
  4. Schlägt die Nachbesserung trotz angemessener Versuche fehl oder ist sie unmöglich, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  5. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht: a) wenn der Auftraggeber den Leistungsgegenstand nach Kenntnis eines Mangels verändert, weiterverarbeitet oder veräußert hat, es sei denn, dies war zur Schadensminderung erforderlich, b) bei Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung, Wartung oder Pflege, c) bei Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, d) bei Glasschäden nach erfolgter Abnahme der Leistung.
  6. Bei Isolierglasschäden gelten ausschließlich die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller bzw. Vorlieferanten.

VI. Aufmaß und Maßtoleranzen bei Glas

  1. Soweit der Unternehmer das Aufmaß selbst vornimmt, gelten die dabei ermittelten Maße als verbindliche Grundlage für die Fertigung.
  2. Bei vom Auftraggeber oder Dritten vorgegebenen Maßen übernimmt der Unternehmer keine Haftung für daraus resultierende Maßabweichungen oder Passungenauigkeiten.
  3. Glasprodukte unterliegen fertigungs- und materialbedingten Toleranzen. Maß-, Dicken- und optische Toleranzen richten sich nach den jeweils gültigen technischen Normen und Richtlinien der Glasindustrie (z. B. DIN-Normen sowie Richtlinien des Bundesverbandes Flachglas).
  4. Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

VII. Zahlung

  1. Die Lieferung und Leistung erfolgen vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung des Auftraggebers. Der Unternehmer ist berechtigt, zur Prüfung der Bonität des Auftraggebers Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien einzuholen.
  2. Alle Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Lieferung der Ware bzw. nach Abschluss der Montage und Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  3. Abzüge sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Vereinbarte Skonti entfallen, wenn sich der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Zahlung mit anderen fälligen Forderungen im Verzug befindet.
  4. Der Unternehmer ist zur Annahme von Wechseln nicht verpflichtet. Werden Wechsel ausnahmsweise angenommen, gehen bankübliche Diskont- und Einziehungsspesen zu Lasten des Auftraggebers. Die Hingabe eines Wechsels gilt nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht.
  5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Während des Verzugs werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB berechnet.

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Unternehmers.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln.
  3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte ist ohne Zustimmung des Unternehmers nicht zulässig.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Unternehmer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.

IX. Haftungsbeschränkung

  1. Der Unternehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Eine weitergehende Haftung des Unternehmers ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
  5. Sollte der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zur Durchführung gelangen, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 25 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein
    wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Unternehmer ist berechtigt, einen höheren Schaden geltend zu machen, sofern er diesen nachweist.

X. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Unternehmers.

XI. Datenschutz / Bonitätsauskunft

  1. Der Unternehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
  2. Zur Prüfung der Bonität des Auftraggebers kann der Unternehmer Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien einholen und die hierfür erforderlichen Daten übermitteln.
  3. Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Bonitätsprüfung sowie zur Wahrung berechtigter Interessen des Unternehmers.
  4. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung können der gesonderten Datenschutzerklärung des Unternehmers entnommen werden.

XII. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.